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Zahlungen & Abonnement

Die MwSt. Ihres Restaurants

Mehrere Sätze je nach Verzehrart (vor Ort, zum Mitnehmen, Getränke) — Winslor wendet automatisch den richtigen Satz an.

In der Gastronomie hängt der MwSt.-Satz davon ab, was verkauft wird und wie es verzehrt wird (vor Ort oder zum Mitnehmen). Winslor verwaltet diese mehreren Sätze automatisch, Zeile für Zeile.

So funktioniert es

Sie legen die MwSt.-Kategorie jedes Elements Ihrer Speisekarte einmalig fest — Speisen, alkoholfreie Getränke, alkoholische Getränke. Bei jeder Bestellung kombiniert Winslor diese Kategorie mit der vom Kunden gewählten Serviceart (vor Ort oder zum Mitnehmen) und wendet den entsprechenden Satz an, ohne Ihr Zutun.

Die MwSt. aktivieren

Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, ist standardmäßig nichts zu konfigurieren: Ihre Belege tragen den Hinweis „TVA non applicable, art. 293 B du CGI“. Sobald Sie MwSt. berechnen, aktivieren Sie sie unter Einstellungen → Rechtliche Informationen. Winslor schlüsselt dann jeden Beleg in Netto / MwSt. (pro Satz) / Brutto auf.

Die auf Ihrer Speisekarte angezeigten Preise bleiben unverändert (Brutto): Die Aktivierung der MwSt. ändert nichts am vom Kunden gezahlten Preis, Winslor trennt lediglich den MwSt.-Anteil für Ihre Buchhaltung heraus.

Jeder Beleg und jede Rechnung weist die MwSt. pro Satz aus, und das Einnahmenregister ist für Ihren Buchhalter exportierbar. Für die genaue Einrichtung der für Ihren Betrieb geltenden Sätze wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.


Beantwortet dieser Artikel Ihre Frage nicht? Schreiben Sie uns an contact@winslor.com.